Outsourcing-Modell: "vor Ort"
Sind Sie ein Unternehmer, der die Buchhaltungsdaten auch betriebsintern nutzen möchte - also mit der Buchhaltung nicht ausschließlich seiner steuerlichen Pflicht nachkommt sondern die Daten auch für Controlling-Zwecke nutzt?
Sie benötigen die Buchhaltungsdaten, da Sie die Buchhaltungsdaten in Ihre betrieblichen Entscheidungen mit einbeziehen wollen. Weiter müssen Sie Ihre Buchführung an die Anforderungen von Banken anpassen, da Sie sich aufgrund der Vergabe eines Kredites einem jährlichen Rating unterziehen müssen. Außerdem soll das Mahn- und Zahlungswesen mit Hilfe der Buchhaltungssoftware erfolgen.
Hier empfehle ich Ihnen, dass der selbständige Buchhalter bei Ihnen "vor Ort" im Unternehmen die laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung verbucht.
Die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung vor Ort in Ihrem Unternehmen hat folgende Vorteile:
- Die Belege können nach den Anforderungen des Unternehmens abgelegt werden.
- Sie haben ständigen Zugriff auf die Daten und die Unterlagen Ihrer Buchhaltung. Dies ist vor allem dann eine zeitsparende Sache, wenn Sie viele Kunden und Lieferanten haben.
- Sie sind immer auf einem aktuellen Stand in Ihrer Buchhaltung, je nach Vereinbarung in welchen Zeitabständen der selbständige Buchhalter kommen soll.
- Der selbständige Buchhalter erhält durch seinen Einsatz vor Ort einen intensiven Einblick in die betrieblichen Abläufe und unternehmerischen Zusammenhänge und ist dadurch in der Lage das Unternehmen detailiert in der Buchhaltung widerspiegeln zu können.
- Der selbständige Buchhalter kann bei Bedarf optional noch ergänzende Aufgaben, wie das Mahn-, Zahlungswesen und andere administrative Tätigkeiten übernehmen, die mit einer guten Buchhaltungssoftware per Knopfdruck zu bewältigen sind.
Die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung vor Ort in Ihrem Unternehmen hat folgende Nachteile:
- Sie müssen einen Arbeitsplatz bereitstellen und haben dadurch u.a. Kosten für Hardware und Buchhaltungssoftware.
Es besteht aber auch die Alternative, dass der selbständige Buchhalter bei Ihnen bucht und Sie dennoch kein weiteres Equipment für die Buchhaltung anschaffen müssen. Besitzt der selbständige Buchhalter ein Notebook mit der erforderlichen Software, kann er mit diesem bei Ihnen vor Ort die laufenden Geschäftsvorfälle verbuchen und alle anderen Buchhaltungsarbeiten, z.B. das Beleg-, Mahnwesen, etc. erledigen. In diesem Falle können Sie aber nicht kontinuierlich über die Buchhaltungssoftwaredaten verfügen.
* für die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
Mitglied im Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter
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