Für mich ist es unerheblich, wie umfangreich Ihre Buchhaltung ist. Auch für Kleinstunternehmer übernehme ich gerne die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung.
Eine Übernahme der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle ist jederzeit möglich, auch während eines laufenden Geschäftsjahres.
Je nachdem wie es für Sie organisatorisch am Besten durchzuführen ist, kann ich die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung in folgendem Rahmen übernehmen.
- Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung bei mir im Büro
Sie können mir die Belege entweder selbst vorbeibringen, per Post zuschicken oder aber ich hole die Belege bei Ihnen im Unternehmen ab, sofern sich Ihr Unternehmen im Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen befindet. Nach der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung erhalten Sie die Belege auf dem gleichen Wege wieder zurück. Sie können die Belege selbst in Ihrem Unternehmen vorsortieren lassen oder aber ich sortiere die Belege selbst. Das System der Ablage würden wir gemeinsam abstimmen.
- Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung vor Ort in Ihrem Unternehmen
Ich komme in regelmäßigen Zeitabständen zu Ihnen ins Unternehmen und verbuche die laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung vor Ort. Die Zeiträume für meine "Besuche" in Ihrem Unternehmen legen wir nach dem Zeitaufwand und nach Ihrer Anforderung auf Aktualität der Buchführung fest. Ich kann auch mit Hilfe meines Notebooks die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung bei Ihnen vornehmen. So sparen Sie sich die Ausstattung eines Arbeitsplatzes mit Computer und der dazugehörigen Buchhaltungssoftware.
- Ich übernehme auch gerne einmalige Buchhaltungsaufträge für das Verbuchen von laufenden Geschäftsvorfällen der Finanzbuchhaltung
Personelle Engpäße
Personelle Engpässe können in allen Unternehmensbereichen entstehen, so auch in der Buchhaltung. Wenn Ihr Buchhaltungsmitarbeiter z.B. aufgrund einer Krankheit, eines längeren Urlaubs, einer Schwangerschaft oder Altersteilzeit nur noch teilweise oder gar nicht mehr in der Buchhaltung tätig werden kann, übernehme ich gerne deren Vertretung. Ich werde in der Vertretungszeit die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung so weiterführen, wie Sie es von Ihrem Buchhalter gewohnt sind.
Organisation Ihrer Buchhaltung
Auch wenn Sie Ihre Buchhaltungsdaten selbst verbuchen und nur Anregungen zur Organisation Ihrer Buchhaltungsunterlagen benötigen, kann ich Ihnen weiterhelfen. Ich komme einfach zu Ihnen ins Büro und wir erarbeiten gemeinsam eine auf Sie zugeschnittene Büroorganisation. Oftmals reicht eine Stunde schon aus und Sie verfügen über ein stimmiges Ablagesystem, das es Ihnen in Zukunft ermöglicht ein Belegchaos zu vermeiden. Ich helfe Ihnen auch, wenn Sie es wünschen, Ordnung in Ihre Unterlagen zu bekommen.
- Aus berufsrechtlichen Gründen muss ich hier anmerken:
Anders als bei festangestellten (Bilanz-)Buchhaltern ist es selbständigen (Bilanz-)Buchhaltern trotz gleicher Qualifikation aufgrund § 6 Steuerberatergesetz (StBerG) nicht erlaubt, eine Buchführung in einem Unternehmen einzuführen, einen betrieblichen Kontenrahmen einzurichten und selbständig Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen. Den "Tastendruck" in der Buchhaltungssoftware für die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt muss der Unternehmer, sofern er einen selbständigen (Bilanz-)Buchhalter beschäftigt, selbst vornehmen.
Außerdem dürfen selbständige (Bilanz-)Buchhalter keine vorbereitende Jahresabschlussbuchungen, z.B. Rückstellungen, Abgrenzungen, Abschreibungen, etc. vornehmen und keine Bilanz oder eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Dies alles ist gemäß § 3 StBerG nur einem bestimmten Personenkreis (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.) erlaubt.
Seit Jahren setzen sich selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter für eine Entschärfung des Steuerberatergesetzes ein.
Neben dem eingeschränkten Dienstleistungsangebot ist es einem selbständigen (Bilanz-)Buchhalter z.B. auch nicht erlaubt, sich in seinem Briefkopf nur "Selbständiger Buchhalter" zu nennen. Er muss gleichzeitig immer eine Auflistung seiner erlaubten Hilfestellungen aufführen. Führt er diese Auflistung nicht, so haben z.B. die Steuerberaterkammern, wenn sie dies feststellen, nichts Besseres zu tun als diese Tatsachen der für das Strafverfahren, das Bußgeldverfahren oder ein berufsaufsichtliches Verfahren zuständigen Stelle mitzuteilen. Der "Selbständige (Bilanz-)Buchhalter" kann abgemahnt, auf Unterlassung und ein Bußgeld in Höhe von € 5.000,- verklagt werden.
Also wundern Sie sich nicht, wenn ich immer wieder das "Verbuchen von laufenden Geschäftsvorfällen der Finanzbuchhaltung" bis zum Exzess wiederholen muss.
Buchhaltungssoftware
Für die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfällen der Finanzbuchhaltung nutze ich eine bekannte Buchhaltungssoftware. Da die meisten Steuerberater diese Programme zur Erstellung des Jahresabschlusses nutzen, ist der Datentransfer leicht zu handhaben. Die Daten werden entweder auf einen Datenträger gesichert oder können auch per E-Mail versandt werden und vom Steuerberater problemlos in seinem System eingespielt werden. Aber zum Beispiel auch in die Programme der Fa. AGENDA können die Daten dieser Buchhaltungssoftware einfach importiert werden.
Erstellung der Monatsauswertungen
Nach der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung erhalten Sie, wenn Sie die Belege und die Buchhaltung selbst organisieren, von mir eine Liste mit den noch zu klärenden Sachverhalten.
Weiter erhalten Sie eine monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung mit dem dazugehörigen Wertenachweis, aus dem Sie ersehen können, aus welchen Konten und Beträgen sich die einzelnen Positionen der betriebswirtschaftlichen Auswertung zusammensetzen.
Wenn Sie es wünschen, können wir auch gerne gemeinsam unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Aspekte Ihre Monatsauswertungen besprechen.
Außerdem erhalten Sie eine monatliche Jahresübersicht und, wenn mir die Daten des Vorjahres vorliegen, einen Vorjahresvergleich.
Wenn Ihnen die betriebswirtschaftliche Auswertung zu wenig Aussagen über Ihre betriebswirtschaftlichen Zahlen bietet, so erstelle ich gerne eine individuelle betriebswirtschaftliche Auswertung oder kann Tabellenkalkulationslisten entwickeln, die Ihre offenen Fragen klären.
Erstellung der Jahresabschlussdaten für Ihren Steuerberater
Nach Beendigung des Geschäftsjahres und nach Klärung aller offenen Fragen, werde ich die verbuchten Zahlen der laufenden Geschäftsvorfälle nochmals kontrollieren und diese an Ihren Steuerberater für die Erstellung des Jahresabschlusses weiterleiten. In der Regel erhalten Ihr Steuerberater und Sie eine Hinweisliste von mir, mit Punkten, die er in jedem Falle noch überprüfen und mit Ihnen besprechen sollte.
Meine Preisgestaltung
Dienstleistungskosten
Ich berechne den Zeitaufwand, den ich für die Erfüllung meines Auftrages benötige. Ich verrechne für mein gesamtes Dienstleistungsangebot den gleichen Stundensatz. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich auch nach dem Umfang des Auftrages.
Mein Stundensatz liegt derzeit bei kleineren Buchhaltungsaufträgen (ca. 2 - 4 Stunden pro Monat) bei
€ 35,00 und ich rechne im 15-Minuten-Takt ab.
Pauschalentgelt für Telekommunikation, Büromaterial und Hardware- und Softwarenutzung
Die Höhe eines zusätzlichen Pauschalentgelts für Telekommunikation, Büromaterial sowie für Hard- und Softwarenutzung richtet sich nach der Gestaltung des Auftrages und wird monatlich verrechnet.
TABELLE
Fahrtkosten
Im Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen berechne ich pro gefahrenen Kilometer eine Kilometerpauschale in Höhe von € 0,80. Die Fahrzeiten werden nicht berechnet.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuell gültigen Umsatzsteuer.
Rechnungsstellung und Zahlungsziel
Wenn ich den Auftrag in Ihrem Unternehmen durchführe und mehrmals im Monat ins Unternehmen komme, erfolgt die Rechnungsstellung im Folgemonat. Erfülle ich den Auftrag in meinem Büro, so erhalten Sie meine Rechnung mit der Rückgabe der Belege. In beiden Fällen gewähre ich ein Zahlungsziel von 7 Tagen nach Rechnungserhalt.