Für mich ist es unerheblich, wie umfangreich Ihre Buchhaltung ist. Auch für Kleinstunternehmer übernehme ich gerne die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung.
Eine Übernahme der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle ist jederzeit möglich, auch während eines laufenden Geschäftsjahres.


Je nachdem wie es für Sie organisatorisch am Besten durchzuführen ist, kann ich die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung in folgendem Rahmen übernehmen.








Seit Jahren setzen sich selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter für eine Entschärfung des Steuerberatergesetzes ein.
Neben dem eingeschränkten Dienstleistungsangebot ist es einem selbständigen (Bilanz-)Buchhalter z.B. auch nicht erlaubt, sich in seinem Briefkopf nur "Selbständiger Buchhalter" zu nennen. Er muss gleichzeitig immer eine Auflistung seiner erlaubten Hilfestellungen aufführen. Führt er diese Auflistung nicht, so haben z.B. die Steuerberaterkammern, wenn sie dies feststellen, nichts Besseres zu tun als diese Tatsachen der für das Strafverfahren, das Bußgeldverfahren oder ein berufsaufsichtliches Verfahren zuständigen Stelle mitzuteilen. Der "Selbständige (Bilanz-)Buchhalter" kann abgemahnt, auf Unterlassung und ein Bußgeld in Höhe von € 5.000,- verklagt werden.
Also wundern Sie sich nicht, wenn ich immer wieder das "Verbuchen von laufenden Geschäftsvorfällen der Finanzbuchhaltung" bis zum Exzess wiederholen muss.


Buchhaltungssoftware

Für die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfällen der Finanzbuchhaltung nutze ich eine bekannte Buchhaltungssoftware. Da die meisten Steuerberater diese Programme zur Erstellung des Jahresabschlusses nutzen, ist der Datentransfer leicht zu handhaben. Die Daten werden entweder auf einen Datenträger gesichert oder können auch per E-Mail versandt werden und vom Steuerberater problemlos in seinem System eingespielt werden. Aber zum Beispiel auch in die Programme der Fa. AGENDA können die Daten dieser Buchhaltungssoftware einfach importiert werden.


Erstellung der Monatsauswertungen
Nach der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung erhalten Sie, wenn Sie die Belege und die Buchhaltung selbst organisieren, von mir eine Liste mit den noch zu klärenden Sachverhalten.
Weiter erhalten Sie eine monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung mit dem dazugehörigen Wertenachweis, aus dem Sie ersehen können, aus welchen Konten und Beträgen sich die einzelnen Positionen der betriebswirtschaftlichen Auswertung zusammensetzen.
Wenn Sie es wünschen, können wir auch gerne gemeinsam unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Aspekte Ihre Monatsauswertungen besprechen.
Außerdem erhalten Sie eine monatliche Jahresübersicht und, wenn mir die Daten des Vorjahres vorliegen, einen Vorjahresvergleich.
Wenn Ihnen die betriebswirtschaftliche Auswertung zu wenig Aussagen über Ihre betriebswirtschaftlichen Zahlen bietet, so erstelle ich gerne eine individuelle betriebswirtschaftliche Auswertung oder kann Tabellenkalkulationslisten entwickeln, die Ihre offenen Fragen klären.


Erstellung der Jahresabschlussdaten für Ihren Steuerberater
Nach Beendigung des Geschäftsjahres und nach Klärung aller offenen Fragen, werde ich die verbuchten Zahlen der laufenden Geschäftsvorfälle nochmals kontrollieren und diese an Ihren Steuerberater für die Erstellung des Jahresabschlusses weiterleiten. In der Regel erhalten Ihr Steuerberater und Sie eine Hinweisliste von mir, mit Punkten, die er in jedem Falle noch überprüfen und mit Ihnen besprechen sollte.


Meine Preisgestaltung

Dienstleistungskosten
Ich berechne den Zeitaufwand, den ich für die Erfüllung meines Auftrages benötige. Ich verrechne für mein gesamtes Dienstleistungsangebot den gleichen Stundensatz. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich auch nach dem Umfang des Auftrages.
Mein Stundensatz liegt derzeit bei kleineren Buchhaltungsaufträgen (ca. 2 - 4 Stunden pro Monat) bei
€ 35,00 und ich rechne im 15-Minuten-Takt ab. 


Pauschalentgelt für Telekommunikation, Büromaterial und Hardware- und Softwarenutzung
Die Höhe eines zusätzlichen Pauschalentgelts für Telekommunikation, Büromaterial sowie für Hard- und Softwarenutzung richtet sich nach der Gestaltung des Auftrages und wird monatlich verrechnet.








  TABELLE







Fahrtkosten
Im Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen berechne ich pro gefahrenen Kilometer eine Kilometerpauschale in Höhe von € 0,80. Die Fahrzeiten werden nicht berechnet.

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuell gültigen Umsatzsteuer.


Rechnungsstellung und Zahlungsziel
Wenn ich den Auftrag in Ihrem Unternehmen durchführe und mehrmals im Monat ins Unternehmen komme, erfolgt die Rechnungsstellung im Folgemonat. Erfülle ich den Auftrag in meinem Büro, so erhalten Sie meine Rechnung mit der Rückgabe der Belege. In beiden Fällen gewähre ich ein Zahlungsziel von 7 Tagen nach Rechnungserhalt.


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Verbuchung folgender laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
(für Unternehmen, die den Jahresabschluss entweder in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder in Form einer Bilanz erstellen)

Büro-Organisation

Folgende Aufgaben Ihrer Buchhaltung kann ich für Sie übernehmen:

Betriebswirtschaftliche Beratung





Meine Leistungen
 

    Auftragsgestaltung

Pauschalentgelt in €
Durchführung des Auftrags in Ihrem Unternehmen
mit Nutzung Ihrer Hard- und Software

0,00
Durchführung des Auftrags in Ihrem Unternehmen
mit Nutzung meiner Hard- und Software

13,00
Durchführung des Auftrags in meinem Büro
mit Nutzung meiner Hard- und Software

18,00
Dienstleistungen:
* für die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
Mitglied im Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter
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