Outsourcing-Modell: "außer Haus"
Sind Sie ein Unternehmer, der mit der Buchhaltung lediglich seiner steuerlichen Pflicht nachkommen möchte, jedoch keine weiteren Informationen aus der Buchhaltung benötigt?
Sie benötigen die Buchhaltungsdaten z.B. weder für die Auskunftspflicht gegenüber Banken, noch als Hilfestellung beim Mahn- und Zahlungswesen oder als Grundlage für weitere betriebswirtschaftliche Berechnungen und Entscheidungen. Dies ist z.B. bei Klein- oder Einzelunternehmungen der Fall, die sich in einem überschaubaren Rahmen halten und bei denen der Unternehmer auch ohne Buchführung den Überblick behalten kann.
Hier empfehle ich Ihnen, die Buchhaltung "außer Haus" verbuchen zu lassen.
Das heißt, Ihre Buchhaltungsunterlagen werden für einen kurzen Zeitraum an einen selbständigen Buchhalter übergeben, damit er Ihre laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung bei sich im eigenen Büro verbuchen kann.
Das hat für Sie folgende Vorteile:
- Sie müssen keinen Arbeitsplatz bereitstellen und haben dadurch u.a. auch keine Anschaffungs- und Instandhaltungskosten für Hardware und eine Buchhaltungssoftware.
- Die Buchhaltungssoftwarekosten des selbständigen Buchhalters sind geringer als Ihre eigenen Kosten, da die Nutzungskosten des selbständigen Buchhalters für die Buchhaltungssoftware auf mehrere Kunden umgerechnet werden können.
- Nach Absprache werden Ihre Belege sortiert.
- Nach Absprache werden die Unterlagen abgeholt und gebracht.
Das hat für Sie aber auch folgende Nachteile:
- Sie haben keine direkte Zugriffsmöglichkeit auf die Buchhaltungsbelege während der Zeit der externen Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung.
- Sie haben keinen kontinuierlichen elektronischen Zugriff auf die Buchhaltungssoftwaredaten, lediglich auf Papierausdrucken.
* für die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
Mitglied im Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter
(C) Copyright 2019 Andrea Winter-Achtelig