Outsourcing-Modell: "außer Haus"

Sind Sie ein Unternehmer, der mit der Buchhaltung lediglich seiner steuerlichen Pflicht nachkommen möchte, jedoch keine weiteren Informationen aus der Buchhaltung benötigt?
Sie benötigen die Buchhaltungsdaten z.B. weder für die Auskunftspflicht gegenüber Banken, noch als Hilfestellung beim Mahn- und Zahlungswesen oder als Grundlage für weitere betriebswirtschaftliche Berechnungen und Entscheidungen. Dies ist z.B. bei Klein- oder Einzelunternehmungen der Fall, die sich in einem überschaubaren Rahmen halten und bei denen der Unternehmer auch ohne Buchführung den Überblick behalten kann.

Hier empfehle ich Ihnen, die Buchhaltung "außer Haus" verbuchen zu lassen.
Das heißt, Ihre Buchhaltungsunterlagen werden für einen kurzen Zeitraum an einen selbständigen Buchhalter übergeben, damit er Ihre laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung bei sich im eigenen Büro verbuchen kann.


Das hat für Sie folgende Vorteile:



Das hat für Sie aber auch folgende Nachteile:


Outsourcing

Dienstleistungen:
* für die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
Mitglied im Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter
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